Die Fachplanung beginnt mit der
“Grundlagenermittlung”. Der Flachplaner klärt mit dem Auftraggeber und dem Objektplaner gemeinsam die Aufgabenstellung.
2. Vorplanung
In der “Vorplanungsphase” werden die Ergebnisse der Grundlagenermittlung mit den Wünschen des Auftraggebers und des Objektplaners in Einklang gebracht. Es wird ein Planungskonzept mit verschiedenen Lösungsmöglichkeiten erarbeitet und in skizzenhafter Darstellung mit der Wirtschaftlichkeitsberechnung dem Auftraggeber und dem Objektplaner vorgestellt. Am Ende der Vorplanung erfolgt eine
“Kostenschätzung”.
3. Entwurfsplanung
Hat sich der Auftraggeber und der Objektplaner für die Vorplanungsergebnisse entschieden, so beginnt mit der Phase der
“Entwurfsplanung” die stufenweise Durcharbeitung des Planungskonzeptes und die zeichnerische Darstellung. Am Bauvorhaben mitbeteiligte Fachplaner werden in die Entwurfsplanung miteinbezogen. Es finden die ersten Verhandlungen mit den Behörden statt. Mit der Vorlage der
“Entwurfsplanung” zur Zustimmung werden auch eine “Anlagenbeschreibung und eine Kostenberechnung” vorgelegt.
4. Genehmigungsphase
Einreichung der Grundlagen zur öffentlichen, rechtlichen Genehmigung.
5. Kostensicherheit
Mit dem Bauherrn/ Auftraggeber wird besprochen, welche technische Ausstattung und die damit verbundenen Herstellungskosten in das Bauvorhaben investiert werden. Der Elektroplaner kann durch diese Angaben, die Planung, Ausschreibung, Auftragsvergabe, Objektüberwachung und Abnahme genau auf die Bedürfnisse und Möglichkeiten des Bauherrn/Auftraggeber ausrichten.Dadurch werden die Elektroherstellungskosten transparent dargestellt.Ein Teil der Leistung ist die genaue Kostenkalkulation, die durch eine exakte Mengenberechnungen und Ausschreibung der erforderlichen Leistungen erfolgt.
6. Ausführungsphase
Nach der Genehmigung der Entwurfsplanung beginnt die “Ausführungsplanung”, in der die Ergebnisse der Entwurfsplanung und die wesentlichen Details der für die Bauausführung, wie Verteilungspläne und Verteilungsansichten, Übersichtsschaltpläne und zur Ausführung des Bauvorhabens notwendige technische Details fertig gezeichnet werden. In dieser Leistungsphase wird eine Dimensionierung aller Anlagenteile durchgeführt und in die Planungsunterlagen eingetragen.
7. Vorbereitung bei der Vergabe
Ist die Genehmigung der Ausführungsplanung erfolgt, stellt der Fachplaner für die Ausschreibung an die Fachfirmen eine
“Mengenermittlung” und eine genaue Leistungsbeschreibung in Form von
“Leistungsverzeichnissen” zusammen.Die Leistungsverzeichnisse werden an unterschiedliche Firmen, über deren Qualifikation sich der Fachplaner vorher überzeugt hat, gesandt, um Angebote über die auszuführenden Anlagenteile einzuholen.
8. Mitwirken bei der Vergabe
Nach Eingang der Angebote erfolgt eine fachtechnische, wirtschaftliche Auswertung und eine rechnerische Prüfung dieser. Es wird ein Preisspiegel nach Bereichen, Abschnitten und Positionen erstellt. Der Fachplaner berät den Auftraggeber bei der Auftragsvergabe der auszuführenden Arbeiten.Nach Auftragsvergabe aller zu bearbeiteten Anlagenteile erfolgt die Aufstellung des
“Kostenanschlages”.
9. Objektüberwachung
Das Bauvorhaben beginnt. In der Phase der Fachbauleitung steuert und kontrolliert der Fachplaner den Bauablauf und den Baufortschritt. Er überwacht die Arbeiten der einzelnen Anlagenteile, koordiniert die auszuführenden Firmen und kontrolliert die Einhaltung des Zeitplanes. Gemeinsam mit dem Auftragnehmer ermittelt der Fach-planer die ausgeschriebenen, installierten Massen in einem Aufmaß und prüft danach die eingegangenen Rechnungen, die er dem Auftraggeber, zur Zahlung weiterleitet. Nach Fertigstellung des Bauvorhabens erfolgt eine Fachabnahme und Kontrolle der Beseitigung eventueller Mängel, die bei der Bauausführung erfolgt sein könnten, bis zur Übergabe eines mängelfreien Bauvorhabens. Die zum Bauvorhaben gehörenden Revisionszeichnungen, Protokolle, Bedienungsanleitungen, Prüf-protokolle und Einweisungs-unterlagen, werden dem Auftrag-geber übergeben. Nach Prüfung aller Auftragnehmer - Schluß-rechnungen erarbeitet der Fachplaner die “Kosten-feststellung”auf der Grundlage der abgerechneten Unternehmer-leistungen.
10. Objektbetreuung und Dokumentation
Vor Ablauf der Gewährleistungs-frist wird eine Objektbegehung vom Fachplaner mit dem Auftraggeber durchgeführt, um Gewährleistungs-ansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen festzustellen. Der Fachplaner veranlaßt die Behebung eventuell festgestellter Mängel und die Freigabe von Sicherheits-leistungen. Die systematische Zusammenstellung der zeichnerischen Darstellung und die rechnerischen Ergebnisse des Objektes werden vom Fachplaner dem Auftraggeber übergeben.